BFH, Beschluss vom 23.04.2020, AZ II B 80/19
Ausgabe: 07-2020Erbschaftssteuerrecht
Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
NV: Wird ein Erbbaurecht gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage der kapitalisierte Erbbauzins für die Verlängerungszeit.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…