BFH, Beschluss vom 05.11.2019, AZ X R 38/18

Ausgabe: 05-2020Erbschaftssteuerrecht

NV: Ein einmaliges Sterbegeld aus einer betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse) ist auch dann nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG einkommensteuerpflichtig, wenn es mangels lebender Bezugsberechtigter nicht an die Bezugsberechtigten i.S. des BetrAVG, sondern ersatzweise an die Erben gezahlt wird.

Weitere Informationen: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsp…