BFH, Beschluss vom 06.05.2021, AZ II R 1/19
Ausgabe: 11-2021Erbschaftssteuerrecht
Die Regelungen des ErbStG i.d.F. des WBG 2009 betreffend den Erwerb von Privatvermögen und den Steuersatz sind über den 30.06.2016 hinaus weiter anwendbar.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…