BFH, Beschluss vom 06.11.2019, AZ II R 29/16

Ausgabe: 05-2020Erbschaftssteuerrecht

Abzug vergeblicher Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, sind als Nachlassregelungskosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abzugsfähig. § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG steht dem Abzug nicht entgegen.

Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidunge…