BFH, Beschluss vom 09.05.2019, AZ VI R 43/16
Ausgabe: 10-2019Erbschaftssteuerrecht
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei unentgeltlicher Hofübergabe
1. NV: Die spätere entgeltliche Ablösung eines dinglich gesicherten Grundstücksrückübertragungsanspruchs, der anlässlich einer unentgeltlichen Hofübertragung vereinbart worden ist, führt mangels betrieblicher Veranlassung nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten.
2. NV: Ebenso wenig führt das Entgelt, auch wenn es anlässlich der Veräußerung des dinglich belasteten Grundstücks vereinbart wird, zu Veräußerungskosten dieses Grundstücks.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/e…