BFH, Beschluss vom 21.12.2021, AZ IV R 13/19
Ausgabe: 03-2022Erbschaftssteuerrecht
1. NV: Eine Erbengemeinschaft ist mit Übertragung ihrer gesamten Anteile auf eine einzige Person vollbeendet.
2. NV: Ein außergewöhnlich langer Zeitraum steht der Annahme einer Betriebsunterbrechung nicht entgegen.
3. NV: Ebenso wenig steht es der Annahme einer Betriebsunterbrechung entgegen, dass der bisherige Betriebsinhaber verstorben ist, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen von einer (Erbes-) Erbengemeinschaft gehalten werden.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…