BFH, Beschluss vom 26.07.2023, AZ II R 35/21

Ausgabe: 10-2023Erbschaftssteuerrecht

Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.

Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…