BFH, Beschluss vom 31.03.2021, AZ II R 30/18
Ausgabe: 08-2021Erbschaftssteuerrecht
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten
1. Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft.
2. Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entnahme regelmäßig nicht auf einen Vergleich der Erträge aus der Vermögensverwaltung und der Land- und Forstwirtschaft oder auf die Anwendung anderer Abgrenzungskriterien an.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…