BFH, Beschluss vom 31.07.2024, AZ II R 13/22
Ausgabe: 11/2024Erbschaftssteuerrecht
Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils
Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind dem Enkel des Erblassers der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren ist. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…