BFH, Beschluss vom 28.11.2023, AZ X R 20/21
Ausgabe: 06-2024Erbschaftssteuerrecht
Der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 des Erbschaftsteuergesetzes), regelmäßig mit dem Tod des Erblassers.
Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…