BGH, Beschluss vom 02.06.2021, AZ XII ZB 405/20
Ausgabe: 08-2021Familienrecht
Die nach der Geburt eines Kindes wirksam werdende, auf der Grundlage des Namensänderungsgesetzes erfolgende Änderung des Vornamens eines Elternteils ist nicht als Berichtigung oder sonstige Folgebeurkundung in den Geburtseintrag des Kindes aufzunehmen.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…