BGH, Beschluss vom 03.05.2023, AZ XII ZB 152/22

Ausgabe: 06-2023Familienrecht

Zur notwendigen interessengerechten Auslegung eines von einem Ehegatten während des Scheidungsverfahrens anhängig gemachten Antrags auf Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt im Hinblick auf die (hier verneinte) Frage, ob dieser nur durch die Scheidung bedingt gestellt werden soll.

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