BGH, Beschluss vom 04.11.2020, AZ VI ZB 69/18

Ausgabe: 12-2020Erbrecht

Vollstreckbare Ausfertigung für den Miterben

Der Miterbe, der allein oder zusammen mit weiteren Miterben Titelgläubiger (hier: in einem Zuschlagsbeschluss) eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs ist, kann die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangen.

Dieser Miterbe kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels verlangen, die nur ihn als Vollstreckungsgläubiger ausweist.

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…