BGH, Beschluss vom 07.02.2019, AZ V ZB 89/18

Ausgabe: 04/2019Erbrecht

Die Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass berechtigt den Vollstreckungsgläubiger nicht dazu, den Erbanteil freihändig zu veräußern. Hierzu bedarf es vielmehr eines gesonderten Beschlusses des Vollstreckungsgerichts.

Weitere Informationen: https://openjur.de/u/2136620.html