BGH, Beschluss vom 07.09.2022, AZ XII ZB 211/22
Ausgabe: 10-2022Betreuungsrecht
Eine Bestellung mehrerer Betreuer kommt auch auf Wunsch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können.
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