BGH, Beschluss vom 08.01.2025, AZ XII ZB 477/22

Ausgabe: 02-2025Familienrecht

a) Die Frage, unter welchen Umständen ein Verfahrenspfleger im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bewilligen ist, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. September 2014 – XII ZB 444/13 -FamRZ 2015, 137).

b) Im Einzelfall kann auch die bestellungsgemäße Tätigkeit eines als Verfahrenspfleger herangezogenen Rechtsanwalts in einem Verfahren zur Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung betreffend einen vom Betreuer kompensationslos beabsichtigten Verzicht auf einen Nießbrauch des Betreuten an einem Grundstück – vergleichbar einer Tätigkeit betreffend die Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags – anwaltsspezifisch sein, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde.

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