BGH, Beschluss vom 12.01.2022, AZ XII ZB 442/21

Ausgabe: 04-2022Betreuungsrecht

Hält das Betreuungsgericht in einem Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung die Bestellung eines Verfahrenspflegers für erforderlich, muss es grundsätzlich durch die rechtzeitige Bestellung des Verfahrenspflegers und dessen Benachrichtigung vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 – XII ZB 541/19 – FamRZ 2020, 1305)

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