BGH, Beschluss vom 15.01.2020, AZ XII ZB 438/19
Ausgabe: 02-2020Betreuungsrecht
Eine persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gut-achten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18.Oktober 2017 -XIIZB198/16-Fa-mRZ 2018, 124)
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