BGH, Beschluss vom 15.01.2020, AZ XII ZB 627/17

Ausgabe: 02-2020Familienrecht

Vor seiner förmlichen Bestellung kann ein Berufspfleger im Vergütungsfestsetzungsverfahren auch für solche Tätigkeiten (hier: Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses, Fahrt zum Verpflichtungstermin) keine Vergütung verlangen, die seiner wirksamen Bestellung denknotwendig vorgelagert sind (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 30.August 2017 -XII ZB 562/16 -FamRZ 2017, 1846 und vom 13. Dezember 2017 -XIIZB 436/17-FamRZ 2018, 513).

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