BGH, Beschluss vom 15.11.2021, AZ NotZ(Brfg) 3/21

Ausgabe: 01-2022Erbrecht

Zur Befreiung eines Notars von der Pflicht zur Verschwiegenheit durch die Aufsichtsbehörde an Stelle eines verstorbenen Beteiligten gemäß § 18 Abs. 2 Halbs. 2 BnotO.

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