BGH, Beschluss vom 19.01.2022, AZ XII ZB 276/21
Ausgabe: 03-2022Familienrecht
Im Fall der Betreuung eines Kindes im paritätischen Wechselmodell sind vom Einkommen eines um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Elternteils ein hälftiger Unterhaltsfreibetrag iSv § 76 Abs. 1 FamFG iVm § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 lit. b ZPO und der tatsächlich für das Kind gezahlte Barunterhalt abzusetzen.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…