BGH, Beschluss vom 23.02.2022, AZ VII ZB 41/21

Ausgabe: 03-2022Familienrecht

Das Mindestelterngeld nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BEEG ist aufgrund seiner besonderen Zweckbindung nicht den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten im Sinne von § 850c Abs. 6 ZPO zuzurechnen.

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