BGH, Beschluss vom 25.09.2024, AZ XII ZB 110/23
Ausgabe: 11/2024Familienrecht
Vergütung des Verfahrensbeistands
a) Die Vergütung des Verfahrensbeistands ist in § 158 c Abs. 1 FamFG abschließend dergestalt geregelt, dass seine Tätigkeit einschließlich sämtlicher Aufwendungen durch die vorgesehenen Fallpauschalen vollständig abgegolten wird; das gilt auch hinsichtlich seiner Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Dolmetschers zur Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 9. Oktober 2013 – XII ZB 667/12 – FamRZ 2013, 1967).
b) Die Aufwendungen für einen vom Verfahrensbeistand in Anspruch genommenen Dolmetscher sind mangels gesetzlicher Grundlage auch dann keine Kosten des gerichtlichen Verfahrens, wenn das Gericht dem Verfahrensbeistand die Hinzuziehung des Dolmetschers gestattet hat.
Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…