BGH, Beschluss vom 07.12.2024, AZ XII ZB 244/22
Ausgabe: 11/2024Familienrecht
Eheschließung per Videotelefonie
Geben Verlobte die Eheschließungserklärungen in Deutschland ab, handelt es sich um eine Eheschließung im Inland und kann die Ehe daher nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Eine Eheschließung durch von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Trauungsorgan im Ausland (hier: Behörde in Utah/USA) abgegebene Erklärungen ist unwirksam (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 29. September 2021 – XII ZB 309/21 -FamRZ 2022, 93).
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