BGH, Beschluss vom 25.09.2024, AZ XII ZB 508/23
Ausgabe: 11/2024Familienrecht
Belegvorlage bei Zugewinn eines selbständigen Anwalts und Notars
a) Zur Auskunftserteilung und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren, wenn der auskunftspflichtige Ehegatte als selbständiger Rechtsanwalt und Notar tätig ist.
b) b) Eine vom Auskunftspflichtigen erstellte Liste, in der zu einem Stichtag noch offene Forderungen ausgewiesen sind, ist Bestandteil der Auskunftsverpflichtung nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB und kein Beleg im Sinne von § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB
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