BGH, Beschluss vom 30.06.2021, AZ XII ZB 573/20

Ausgabe: 09-2021Betreuungsrecht

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2020 -XII ZB 291/20 -FamRZ 2021, 462).

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