BGH, Beschluss vom 30.09.2020, AZ XII ZB 57/20

Ausgabe: 12-2020Betreuungsrecht

Enthält die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung keine Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und wird der untergebrachte Betroffene in seinen Rechten verletzt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14.Januar 2015 -XII ZB 470/14 -FamRZ 2015, 573).

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