BGH, Beschluss vom 30.10.2019, AZ XII ZB 537/17

Ausgabe: 12-2019Familienrecht

Ein gesetzlich rentenversicherter Ehegatte kann nicht zum Abschluss einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich verpflichtet werden, die eine Verrechnung seines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem An-recht seines verbeamteten Ehegatten auf landesrechtliche Beamtenversorgung vorsieht.

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