BGH, Beschluss vom 15.04.2021, AZ IX ZR 143/20
Ausgabe: 05-2021Erbrecht
Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind.
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