BGH, Beschluss vom 26.05.2021, AZ IV ZR 174/20
Ausgabe: 06-2021Erbrecht
1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.
2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.
3. Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gemäß § 2305 BGB.
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