Aktuelles
- Landessozialgericht NRW: Kein Grabstein vom Sozialhilfeträger bei Missachtung eines Bestattungswunsches auf einem Rasengrab 15. Februar 2025
- Sorgerecht: Kindesschutzrechtliche Maßnahmen dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils 11. Februar 2025
- OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2025, AZ 11 UF 123/24 10. Februar 2025
- Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer 7. Februar 2025
- Anerkennung Vaterschaft: Hälftige Kostentragung zwischen Mutter und biologischem Vater 6. Februar 2025
Kontakt
Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.dansef.de
Pressemitteilungen
-
Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der Berechnung des Elterngeldes bleibt vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos
(Stuttgart) Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der Berechnung des Elterngeldes richtete, nicht zur Entscheidung angenommen. Darauf verweistg der Nürnberger Fachanwalt für Familienrecht […]
-
Erbengemeinschaften vermeiden / Häufig jahrelange Erbstreitigkeiten bei Erbengemeinschaften
(Stuttgart) Jahr für Jahr werden in Deutschland rd. 200 Milliarden Euro vererbt. Häufig sind dabei an der Erbschaft mehrere Personen beteiligt, da der Verstorbene seinen Nachlass gar nicht oder nur […]
-
Kinderausweis: Streit der Eltern landet vor Gericht
(Stuttgart) Ohne Kinderausweis kann ein Elternteil sein Kind nicht auf eine Urlaubsreise ins Ausland mitnehmen. Ist der andere Elternteil mit der Ausstellung des Kinderausweises nicht einverstanden, so bleibt bei einem […]
-
Bundesgerichtshof zur Verwendung der Bezeichnung „zertifizierter Testamentsvollstrecker“
(Stuttgart) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung „zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich nicht gegen das anwaltliche Berufsrecht […]
-
-
-
-
-
-