Richtlinien
der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V.

Ausgehend von dem Bewusstsein, dass in der Bevölkerung eine gestiegene Nachfrage nach spezialisierter Beratung besteht und die Ratsuchenden heutzutage vermehrt davon ausgehen, dass man bestimmte oder besondere Qualifizierungen eines Beraters auch nach außen hin erkennen kann, hat der Vorstand der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. beschlossen, Rechtsanwälten/ -innen und Steuerberatern/ -innen die Möglichkeit zu gewähren, nach Vorliegen bestimmter besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse folgende Titel erwerben.

  1. Zertifizierte/r Berater/ -in für Erbschaft- und Schenkungsteuer (DANSEF e. V.)
    – nur für RAe, die nicht auch gleichzeitig StB sind –
  2. Zertifizierter Berater/ -in für steuerliche Nachfolgeplanung (DANSEF e. V.)
    – für RAe und/oder StB –
  3. Zertifizierte/r Berater/ -in für Unterhaltsrecht (DANSEF e. V.)
  4. Zertifizierte/r Berater/ -in für Ehe- und Partnerschaftsverträge sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen (DANSEF e. V.)

Die Verleihung der Titel setzt einen entsprechenden Antrag und das Vorliegen besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen auf den vorgenannten Gebieten voraus, die den nachfolgenden Richtlinien entnommen werden können:

DANSEF Zertifizierungsrichtlinien 1.03.2019

Zertifizierungs-Antrag