„E-Rechnungspflicht ab 2025“
Nach unserer Auffassung handelt sich hier um einen allgemeinen Vortrag. Eventuell ist eine Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO für Fachanwälte/innen für Steuerrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht möglich! Hierfür empfehlen wir Ihnen diese Einladung vorab Ihrer RAK zur Vorprüfung vorzulegen, ob eine Anerkennung erfolgen kann! In diesem Fall erhalten Sie eine Bescheinigung gem. § 15 FAO auf Anforderung!
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur online möglich ist.
Anmeldungen per email/Fax etc. sind nicht möglich!
Sie können sich zu dem nachfolgenden Termin wie folgt online anmelden: (auf den Link klicken)
Termin:
16.10.2024 – 2,5 Vortragsstunden zzgl. Pause (14:00 bis 16:40 Uhr)
Anmeldelink: https://lets-meet.org/reg/46ae407748270d58f5
Inhalt:
A. Chronologie der E-Rechnung
I. Entstehungsgeschichte
II. Voraussichtliche zukünftige Verwendung Stand 10/2024
B. Rechtliche Voraussetzungen
I. Sinn und Zweck der elektronischen Rechnung
II. Rechnung im zivilrechtlichen Sinn
III. Rechnung im steuerlichen Sinn, § 14 USTG
IV. Steuerliche Regelungen in AO, AO-Anwendungserlass und in den GOBD
V. § 5 E-Rechnungsverordnung
VI. Für wen ist die E-Rechnung verpflichtend?
C. Technische Voraussetzungen
I. Digitalisierung der Kanzlei
II. Generelle Orga des elektronischen Posteingangs
III. Generelle Orga des elektronischen Postausgangs
IV. Elektronischer Rechnungseingang/technische Verarbeitung in der Kanzlei
V. Elektronischer Rechnungsausgang
VI. Bedeutung von beA/beSt/beBPo
D. Ausblick Stand 10/2024
Referent:
Michael Weber-Blank NLP M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Compliance Officer
Wirtschaftsmediator (DAA)
Brandi Rechtsanwälte
Standort Hannover
T +49 511 899379 – 21
F +49 511 899379 – 76
E: michael.weber-blank@brandi.net