FG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2021, AZ 1 K 305/19
Ausgabe: 10-2021Erbschaftssteuerrecht
Einkommensteuerrecht: Keine Gewährung einer Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer trotz schuldloser Überschreitung des Begünstigungszeitraums
1. § 35b EStG sieht eine Rückrechnung dergestalt vor, dass die der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im aktuellen Veranlagungsjahr oder den vier vorherigen Veranlagungszeiträumen der Erbschaftsteuer unterlegen haben müssen. Dabei haben Einkünfte in dem Zeitpunkt der Erbschaftsteuer unterlegen, in dem die Erbschaftsteuer rechtlich entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Festsetzung der Erbschaftssteuer, der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Nachlass oder der Zahlung der Erbschaftsteuer kommt es hingegen nicht an.
2. Für die Berechnung des Begünstigungszeitraums im Sinne des § 35b EStG ist es unerheblich, ob der Kläger an der rechtzeitigen Antragstellung schuldlos gehindert war.
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