FG Köln, Beschluss vom 05.12.2019, AZ 7 K 739/19
Ausgabe: 11-2019Erbschaftssteuerrecht
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Ermittlung des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs ein Wert für eine Rentenversicherung zu berücksichtigen ist, die die Erblasserin der Klägerin bereits zu Lebzeiten unter Vorbehalt eines Nießbrauchrechts unentgeltlich übertragen hat und für deren Übertragung (Kapitalwert der Rentenzahlungen) auch schon Schenkungsteuer festgesetzt wurde.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2019/…