FG Köln, Beschluss vom 10.08.2018, AZ 7 K 594/16
Ausgabe 06-2019, herausgegeben von FG Köln
Strittig ist die Erfassung eines Anteils von … € des von Todes wegen erworbenen Betriebsvermögens als junges Verwaltungsvermögen.
Am ….06.2007 verstarb ein Verwandter der Klägerin, Herr X. Nach dem Erbvertrag vom ….1999 hatte er der Klägerin sowie Frau X1, Frau X2, Herrn X3, Herrn Y und Herrn Y1 je ein Sechstel seiner GmbH-Geschäftsanteile an der Firma Z GmbH in A und seiner Kommanditbeteiligungen an der Firma Z & V KG (im Folgenden: KG) in A vermacht. Da Herr X3 das Vermächtnis ausgeschlagen hatte, erhielten die verbliebenen fünf Vermächtnisnehmer gem. Ziffer Ill. des Erbvertrages vom ….1999 je ein Fünftel der vorgenannten Beteiligungen.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2018/7_K_594_16_Urteil_20180810.html