FG Münster, Beschluss vom 11.04.2024, AZ 3 K 959/22 Erb

Ausgabe: 06-2024Erbschaftssteuerrecht

Die Beteiligten streiten darüber, ob im Zusammenhang mit abgetretenen Lebensversicherungsansprüchen ein zutreffender Wertansatz als Nachlassvermögen erfolgt ist, und darüber, ob der Wert mehrerer wirtschaftlicher Einheiten des Betriebsvermögens für Zwecke der Optionsverschonung zu saldieren ist.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…