FG Münster, Beschluss vom 11.10.2018, AZ 3 K 533/17 F
Ausgabe 01/2019, herausgegeben von FG Münster
Streitig ist, ob ein zur Nutzung überlassenes Grundstück als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist und ob der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verwaltungsvermögens nach § 13b Abs. 2a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in der Fassung vom 01.11.2011 an die richtigen Feststellungsbeteiligten gerichtet ist.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2018/3_K_533_17_F_Urteil_20181011.html