FG Münster, Beschluss vom 22.08.2024, AZ 3 K 2907/22 Erb

Ausgabe: 10/2024Erbschaftssteuerrecht

Die Beteiligten streiten über die Erbschaftsteuerfestsetzung nach dem am 00.00.2017 verstorbenen Herrn S., dem Ehemann der Klägerin zu 1.) bzw. Vater der Kläger zu 2.) und 3.). Die Kläger begehren, die Witwen- und Waisenrente auf Grund einer Pensionszusage an den Erblasser als nichtsteuerbare Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer einzuordnen.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…