FG Köln, Beschluss vom 08.11.2018, AZ 7 K 3022/17
Ausgabe: 02/2019Erbschaftssteuerrecht
Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause. Auch die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2018/…