Ausgabe: 01-2020Familienrecht

Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar –das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit –und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden. Wesentliche Änderungen zum Vorjahr sind durch Unterstreichung markiert.

Weitere Informationen: https://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_Leitli…