Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 19.06.2021, AZ 3 K 5/21

Ausgabe: 08-2021Erbschaftssteuerrecht

Schenkungsteuer bei der Errichtung einer Familienstiftung

Zu den „entferntest Berechtigten“ gemäß §15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG gehören alle Personen, die nach der Satzung – auch nur theoretisch – in Zukunft aus der Generationenfolge Vorteile aus der Familienstiftung erlangen können. Diese müssen weder bereits geboren sein noch einen klagbaren Anspruch haben (Bestätigung der RFH-Rechtsprechung).

Weitere Informationen: https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpo…