Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 28.02.2022, AZ 3 K 210/21

Ausgabe: 04-2022Erbschaftssteuerrecht

Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel, wenn die vorangegangenen Generationen bereits verstorben sind

Urenkel haben auch bei Vorversteberben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren als den in § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vorgesehenen Freibetrag.

Revision zugelassen

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