Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 18.04.2019, AZ 19 A 1143/19
Ausgabe: 06-2019Erbrecht
Eine zivilrechtliche Betroffenheit als Miterbe oder Gesamtschuldner begründet keine Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO für eine Anfechtungsklage gegen einen ausschließlich gegen den Bruder gerichteten Leistungsbescheid betreffend Bestattungskosten für ein Elternteil.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j20…