Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.01.2025, AZ 3 O 5/23
Ausgabe: 02-2025Familienrecht
1. Der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz setzt voraus, dass die Kindesmutter die Identität des Vaters nicht kennt.
2. Die dahingehende Behauptung der Kindesmutter ist nicht glaubhaft, wenn sie sich in ihren Aussagen widerspricht und diese Widersprüche nicht nachvollziehbar auflösen kann.
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