OLG Bamberg, Beschluss vom 06.05.2019, AZ 3 W 16/19
Ausgabe 06-2019, herausgegeben von OLG Bamberg
Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und einem Auswahl- bzw. Hausratsvermächtnis zugunsten des Ehegatten
Zur Auslegung einer testamentarischen Verfügung, wonach die bedachte Ehefrau „aus dem Besitz“ des Erblassers „nehmen oder behalten kann, was immer sie auch will“.
Schlagworte:
Testamentsauslegung: Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und einem Auswahl- bzw. Hausratsvermächtnis zugunsten des Ehegatten, Testamentsauslegung, Widerruf, Vermächtnis, Erbeinsetzung, Hausratsvermächtnis
Weitere Informationen: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-8037?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1