OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.05.2020, AZ 1 UF 51/20
Ausgabe: 06-2020Familienrecht
Die gegenwärtige Corona-Pandemie rechtfertigt es grundsätzlich nicht, den Umgang zwischen einem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil auszusetzen.
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