OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.06.2023, AZ 1 UF 165/22
Ausgabe: 07/08-2023Familienrecht
Wird ein rechtzeitig vor dem Termin gestellter Verfahrenskostenhilfeantrag eines Antragsgegners in einer Familienstreitsache erst so knapp vor dem Termin abschlägig beschieden, dass es bei einem gewöhnlichen Lauf der Dinge einem sorgsam handelnden Rechtssuchenden nicht möglich ist, sich angemessen zu verteidigen, so ist der anberaumte Termin zu vertagen.
Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…