OLG Bremen, Beschluss vom 07.09.2023, AZ 5 UF 13/23

Ausgabe: 09-2023Familienrecht

Im vorliegenden Fall erachtet der Senat die vom Kindesvater der Kindesmutter erteilte Sorgerechtsvollmacht nach den vorgenannten Grundsätzen als geeignetes, gegenüber einer Sorgerechtsübertragung milderes Mittel, das die Kindesmutter hinreichend in die Lage versetzt, die Belange Xs ohne Abstimmung mit dem Kindesvater wahrzunehmen, sodass Konflikte zwischen den Kindeseltern im Zusammenhang mit für die gemeinsame Tochter zu treffenden Entscheidungen, durch die X in den elterlichen Konflikt involviert werden könnte, ausreichend sicher vermieden werden können, wie es nach den Feststellungen der Sachverständigen unbedingt notwendig ist.