OLG Celle, Beschluss vom 25.09.2020, AZ 10 WF 107/20
Ausgabe: 10-2020Familienrecht
Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren auf Herausgabe einer in einer iranischen Heiratsurkunde vereinbarten sog. Brautgabe
1. Weder die in einer iranischen Heiratsurkunde beurkundete Vereinbarung der Eheleute über eine sog. Brautgabe, noch der von einer iranischen Behörde ausgestellte „Vollstreckungstitel“ auf Herausgabe ohne vorherige inhaltliche Sachprüfung erfüllt die Voraussetzungen einer anerkennungsfähigen Entscheidung im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG.
2. Zur spiegelbildlichen Prüfung der internationalen Zuständigkeit des iranischen Gerichts im Sinne von § 109 Abs. 1 Nr. 1 FamFG in einem Verfahren auf Herausgabe der Brautgabe.
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